Das Honorar orientiert sich an den Tarifempfehlungen der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen FSP.
Sie haben die Möglichkeit, die Kosten selbst zu tragen. Damit erachten Sie die Nutzung der psychologischen Dienstleistung als persönliche Investition in Ihre Entwicklung und in Ihr Wohlbefinden. Ein Vorteil für Sie kann sein, dass Sie absolute Diskretion geniessen: Es gelangt keinerlei Information über die Behandlung an Dritte (z. B. Ärzte, Krankenkassen, Versicherungen).
Psychologische Beratung und psychologische Psychotherapie werden zurzeit nicht von der Grundversicherung der Krankenkassen bezahlt. In der Regel leisten jedoch Zusatzversicherungen einen Beitrag an die Therapiekosten für Psychotherapie. Wenn Sie über eine Zusatzversicherung verfügen, informieren Sie sich bitte im Vorfeld über die Bedingungen Ihrer Krankenkasse. Einige Zusatzversicherungen verlangen eine Überweisung durch einen Hausarzt.
Bei psychischen Beschwerden infolge von Unfällen übernimmt ggf. Ihre Unfallversicherung auf Antrag die Kosten für die Psychotherapie.
Falls Sie Opfer einer Straftat (z. B. Missbrauch, Geiselnahme, Überfall, Stalking) sind, gibt es gemäss Opferhilfegesetz die Möglichkeit, die Übernahme der Psychotherapiekosten zu beantragen. Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt auf mit der Opferhilfe Ihres Wohnkantons. Für Zürich ist dies die Opferberatung Zürich.
Vereinbarte Termine sind verbindlich und werden zum bekannten Tarif verrechnet, falls keine rechtzeitige Absage erfolgt, was bedeutet mindestens 24 Stunden vor der Sitzung. Die Benachrichtigung kann per Telefon, Email oder SMS erfolgen. Versäumte Sitzungen werden - unabhängig von den Gründen - verrechnet.
Psychotherapeutische Praxis Marti
MSc Matthias Marti
Fachpsychologe für Psychotherapie FSP
Franklinstrasse 7
8050 Zürich - Oerlikon
+41 78 743 20 20
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